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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA QUALITY TEXTILES B.V. MIT SITZ IN OSS [NIEDERLANDE]
1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
1.1. In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:
▪ Quality Textiles: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Quality Textiles B.V., eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 16088199, mit Sitz und Geschäftsstelle in (5349 AT) Oss [Niederlande], Galliërsweg 7;
▪ Käufer: die Vertragspartei, mit der Quality Textiles einen Vertrag schließt beziehungsweise der Quality Textiles ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet beziehungsweise die Quality Textiles um Abgabe eines Angebots bittet; ▪ Vertragsparteien: Quality Textiles und der Käufer;
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebotsanfragen und Verträge von Quality Textiles über die Lieferung von Waren durch Quality Textiles sowie für jede Aufforderung von Quality Textiles zur Abgabe eines Angebots.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert oder ergänzt werden. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten daraufhin auch für bereits zwischen Quality Textiles und dem Käufer geschlossene Verträge, auf die die vorliegenden oder nachfolgenden Bedingungen von Quality Textiles Anwendung finden, und zwar unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Mitteilung der Änderung.
1.4. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar ist, unwirksam ist oder aufgehoben wird, gilt lediglich diese jeweilige Bestimmung als nicht verfasst und werden alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich wirksam sein. Die nicht anwendbare Bestimmung wird in diesem Fall dahingehend ausgelegt, dass sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung und soweit gesetzlich zulässig umgesetzt werden kann.
1.5. Quality Textiles lehnt die Anwendbarkeit der vom Käufer angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
2. Vertrag
2.1. Vorbehaltlich anderslautender Angaben im Angebot haben alle Angebote eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Angebotsannahme Quality Textiles erreicht hat. Aus dieser Annahme muss hervorgehen, dass der Käufer sich mit der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt und dass er, falls erforderlich, auf die Anwendbarkeit eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen verzichtet.
2.3. Falls in der Angebotsannahme Vorbehalte ergänzt oder Änderungen gegenüber dem Angebot vorgenommen werden, kommt der Vertrag abweichend von den Bestimmungen des vorigen Absatzes nur dann zustande, wenn Quality Textiles dem Käufer schriftlich bestätigt hat, dass sie mit den Änderungen des Angebots einverstanden ist.
2.4. Änderungen des Kaufvertrags, einschließlich Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden erst dann wirksam, wenn sie von dem Käufer und Quality Textiles schriftlich vereinbart wurden.
2.5. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich sonstiger staatlicher Abgaben.
2.6. Die Preisangaben sind immer unverbindlich und unter Vorbehalt zwischenzeitlicher Preisänderung.
2.7. Im Falle unvorhergesehener veränderter Umstände wie etwa einer Erhöhung der Preise für Roh- und Hilfsstoffe und einer nachteiligen Änderung eines Wechselkurses ist Quality Textiles auch nach Angebotsannahme zu einer Preiserhöhung berechtigt.
2.8. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Quality Textiles nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenden Waren zu einem anteiligen Preis.
2.9 Der Zugang zum Webshop kann nur nach Registrierung über www.quality-textiles.com oder über einen Agenten/Verkäufer gewährt werden, und die Login-Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer ist jederzeit für die Angabe der korrekten Firmendaten verantwortlich.
3. Lieferung und Lieferfristen
3.1. Eine Frist in Bezug auf die Erfüllungspflicht von Quality Textiles gilt immer (lediglich) als Richtzeit und nicht als Endfrist im Sinne von Art. 6:83 Eingangsteil und Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
3.2. Die Überschreitung einer Frist im Sinne des vorigen Absatzes bedeutet nicht, dass Quality Textiles in Verzug ist und verpflichtet Quality Textiles nicht zur Erstattung des dadurch entstandenen Schadens. Dies berechtigt den Käufer außerdem nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3.3. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen der Vertragsparteien garantiert Quality Textiles nicht, dass die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Zweck geeignet ist, auch nicht für den Fall, dass Quality Textiles über diesen Zweck informiert wurde.
3.4. Falls Quality Textiles Paletten, Verpackungskisten, Kästen, Container etc. zur Verpackung und zum Transport zur Verfügung gestellt hat oder veranlasst hat, dass sie von einem Dritten gegen Pfand oder Kaution zur Verfügung gestellt werden, ist der Käufer verpflichtet (es sei denn, es handelt sich um eine Einwegverpackung), diese Verpackungs- und Transportmittel auf eigene Kosten an die von Quality Textiles angegebene Adresse zurückzusenden.
4. Lagerung
4.1. Falls der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die versandbereite Ware zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen, wird Quality Textiles die Ware auf Wunsch des Käufers einlagern, sichern und alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung eines Qualitätsverlusts bis zur Auslieferung der Ware an den Käufer ergreifen, sofern ihre Lagermöglichkeiten dies zulassen.
4.2. Der Käufer ist verpflichtet, Quality Textiles die Lagerkosten nach den üblichen Sätzen von Quality Textiles und mangels solcher Sätze nach den branchenüblichen Sätzen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft der Ware oder, falls später, ab dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zu erstatten.
5. Bezahlung
5.1. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
5.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus irgendeinem Grund seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Quality Textiles auszusetzen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen geltend zu machen.
5.3. Im Falle eines (früheren) Verzugs bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Quality Textiles berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Ware per Nachnahme zu liefern.
5.4. Sobald der Käufer mit der Begleichung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, werden vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie 15 % außergerichtliche Beitreibungskosten für den geschuldeten Gesamtbetrag fällig, mindestens jedoch 350,00 €, und unbeschadet des Rechts von Quality Textiles, diesbezüglich vollständigen Schadenersatz zu verlangen. Alle gerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, einschließlich jener Kosten, die den vom Gericht festzulegenden Pauschalbetrag der Kostenentscheidung (sog. Liquidationssatz) übersteigen.
5.5. Zahlungen des Käufers werden immer zuerst auf die Kosten, anschließend auf die fälligen Zinsen, anschließend auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Verbindlichkeit bezieht. Bei der Anrechnung auf die Hauptforderung werden die Zahlungen jeweils zuerst auf die älteste Verbindlichkeit angerechnet.
5.6. Wenn der Käufer keine fristgerechte Begleichung der ausstehenden Rechnungen veranlasst, hat Quality Textiles das Recht, die Durchführung anderer Verträge auszusetzen, ohne dass der Käufer dadurch von der Verpflichtung zur Erfüllung dieser anderen Verträge befreit wird.
6. Beanstandungen
6.1. Eine Beanstandung der gelieferten Ware ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Angabe von Art und Umfang der Beanstandung schriftlich bei Quality Textiles einzureichen, mit Foto, andernfalls verfällt das Beanstandungsrecht. Wird die Beanstandung nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorigen Satzes vorgenommen, gilt die von Quality Textiles erbrachte Leistung einschließlich Beschaffenheit und Menge der Ware als angenommen und genehmigt.
6.2. Mängelrügen werden nur nach Rücksendung der vermeintlich mangelhaften Ware und ihrem Eingang bei Quality Textiles bearbeitet.
6.3. Beanstandungen sind nur in Bezug auf mangelhafte Ware zulässig. Beanstandungen in Bezug auf einwandfreie Ware sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von Quality Textiles vor.
6.4 Rücksendungen sind nur erlaubt, wenn Quality Textiles B.V. vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
6.5 Es können keine Beschwerden über Qualitäts-, Breiten-, Gewichts-, Ausrüstungs- oder Musterabweichungen eingereicht werden, die im Handel üblich oder technisch unvermeidbar sind.
6.6 Reklamationen setzen die Zahlungspflicht des Käufers nur aus, wenn die Reklamation berechtigt ist. Diese Aussetzung gilt nur für den Betrag, der dem Käufer für die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, in Rechnung gestellt wurde.
6.7 Käufer müssen bis zu 3 Fehler (max. 30 cm über die gesamte Breite) pro Rolle von 50 Metern ohne Entschädigung akzeptieren. Bei gedoppelten Planken von 10-12 Metern betrifft dies maximal 1 Fehler. Rollen und gedoppelte Planken dürfen aus maximal 2 Stoffstücken pro Rolle oder Planke bestehen.
6.8 Quality Textiles B.V. verkauft Stoff auf Rollen mit einer durchschnittlichen Rollenlänge wie im Webshop angegeben. Darüber hinaus liefert Quality Textiles B.V. auch gedoppelte Stücke zwischen 8 und 12 Metern. Die folgenden Abweichungen müssen bei Unter- und Überlieferungen akzeptiert werden. In Menge: 1 bis 3 Rollen: 20%, 4 Rollen und mehr: 10%.
Wenn Quality Textiles B.V. eine spezielle Produktionsbestellung für einen Käufer liefert, müssen Abweichungen bis zu 20% bei Unter- und Überlieferung vom Käufer akzeptiert werden.
6.9. Beanstandungen von Rechnungen haben ebenfalls schriftlich zu erfolgen, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
6.10. Vollständig oder teilweise verarbeitete Ware gilt auf jeden Fall als abgenommen und kann daher nicht beanstandet werden.
7. Eigentumsübertragung und Gefahrübergang
7.1. Quality Textiles behält sich das Eigentum an allen dem Käufer gelieferten Waren vor. Die Übertragung erfolgt jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen von Quality Textiles gegen den Käufer vollständig beglichen werden.
7.2. Solange die aufschiebende Bedingung im Sinne von Art.
7.1 nicht eingetreten ist, hat der Käufer das Recht, die Vorbehaltsware zu veräußern, die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Ware vollständig oder teilweise einem oder mehreren Dritten zu übertragen oder ein Rechtsgeschäft abzuschließen, das die Verpflichtung beinhaltet, diese tatsächliche Verfügungsgewalt über die erworbene Ware vollständig oder teilweise einem oder mehreren Dritten zu übertragen. Der Käufer ist nicht zur Belastung der Vorbehaltsware berechtigt. Die zuvor genannten Befugnisse stehen dem Käufer nur zu, falls und insofern das im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs des Käufers erforderlich oder wünschenswert ist. Darüber hinaus stehen diese Befugnisse dem Käufer nur zu, falls und insofern der Käufer von seinem Käufer Barzahlung oder bargeldlose Bezahlung verlangt und erhält.
7.3. Der Käufer verpflichtet sich, Quality Textiles nach erster Aufforderung etwaige Forderungen, die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware von Quality Textiles an Dritte entstanden sind oder entstehen werden, abzutreten oder zugunsten von Quality Textiles zu verpfänden.
7.4. Die Gefahr für die Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über.
8. Haftung
8.1. Vorbehaltlich vorsätzlichen Handels oder grober Fahrlässigkeit seitens Quality Textiles schließt Quality Textiles jegliche Haftung für Schaden, der dem Käufer entsteht, aus.
8.2. Quality Textiles ist weiterhin niemals zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, der den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) für die jeweiligen Leistungen, aus denen sich die Haftung ergibt, überschreitet.
8.3. Insofern Quality Textiles trotz der Bestimmungen in den vorigen Absätzen haftbar ist, beschränkt sich die Haftung von Quality Textiles auf sogenannten direkten Schaden. Daher haftet Quality Textiles nicht für etwaigen Schaden des Käufers, falls es sich bei diesem Schaden um sogenannten indirekten Schaden handelt, wie etwa Folgeschaden, Betriebsunterbrechungsschaden, Gewinnausfall, Betriebs- oder Umweltschaden oder Schaden infolge der Haftung gegenüber Dritten.
8.4. Der Käufer ist verpflichtet, Quality Textiles von der Haftung für alle Ansprüche Dritter, einschließlich Regressansprüchen eines Versicherers gegen Quality Textiles, im Zusammenhang mit der von Quality Textiles an den Käufer gelieferten Ware freizustellen, durch die diese Dritten möglicherweise einen Schaden erlitten haben.
9. Höhere Gewalt
9.1. Sollte sich der Vertrag infolge vorübergehender oder dauerhafter höherer Gewalt oder damit gleichzusetzender unvorhergesehener Umstände, aufgrund deren Art die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder nach den Maßstäben von Treu und Glauben nicht oder nicht mehr zumutbar ist, als nicht durchführbar erweisen, hat Quality Textiles das Recht, nach eigenem Ermessen den Vertrag als aufgelöst zu betrachten oder die (weitere) Durchführung des Vertrags für höchstens zwei Monate auszusetzen. Quality Textiles behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung durch den Käufer im Verhältnis zu dem bereits durchgeführten Teil des Vertrags.
9.2. Falls der Vertrag nach Ablauf der zuvor genannten Frist von höchstens zwei Monaten infolge höherer Gewalt oder damit gleichzusetzender Umstände weiterhin nicht durchführbar ist, hat Quality Textiles das Recht, den Vertrag aufzulösen oder als aufgelöst zu betrachten.
9.3. Unter höherer Gewalt im Sinne des Vertrags wird ebenfalls jeder Umstand außerhalb des Einflussbereichs von Quality Textiles verstanden, der dauerhaft oder vorübergehend verhindert, dass Quality Textiles ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Höhere Gewalt liegt auf jeden Fall (aber nicht ausschließlich vor) vor, falls Quality Textiles nach Vertragsabschluss vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen infolge des jeweiligen Vertrags oder an den entsprechenden Vorbereitungen gehindert wird, im Falle der Arbeitsniederlegung oder Betriebsbesetzung (sowohl bei Quality Textiles als auch bei Unternehmen, von denen Quality Textiles bei der Vertragserfüllung abhängig ist), von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, staatlichen Maßnahmen, Störungen der Energieversorgung, Krieg (an dem die Niederlande beteiligt sind oder nicht beteiligt sind), Kriegsgefahr, Mobilisierung, Verhängung des Kriegs- oder Belagerungszustands, Aufruhr, staatlichen Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung behindern, Aussperrung, Stagnation in der Materialversorgung der Benutzer, Verkehrsproblemen (Stau) oder anderen Transportproblemen, Brand, Hochwasser, Wasserschaden, Überschwemmungen, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen und ferner im Falle von allen sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Quality Textiles in ihrem eigenen Unternehmen oder im Unternehmen ihrer Lieferanten.
9.4. Quality Textiles kann auch dann höhere Gewalt geltend machen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, erst eintritt, nachdem Quality Textiles ihre Verpflichtungen bereits hätte erfüllen müssen.
10. Sonstiges
10.1. Der Vertrag kann von Quality Textiles mit einer schriftlichen Erklärung außergerichtlich aufgelöst werden, wenn der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird, Insolvenz beantragt, Verbraucherinsolvenz gemäß dem niederländischen Umschuldungsgesetz für natürliche Personen [Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen] oder (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder (vorläufig) in Anspruch nehmen kann, wenn (teilweise) Stilllegung des Betriebs oder Liquidation des Unternehmens des Käufers vorliegt, wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung oder Sicherungspfändung vorgenommen wird oder wenn der Käufer infolge von Entmündigung oder anderweitig die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile seines Vermögens verliert.
10.2. Durch die Auflösung werden die bestehenden gegenseitigen Forderungen sofort fällig. Der Käufer haftet daraufhin für Quality Textiles entstandenen Schaden.
10.3. Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Quality Textiles ist es dem Käufer nicht gestattet, Dritten Rechte und/oder Pflichten infolge des Vertrags zwischen Quality Textiles und dem Käufer zu übertragen.
10.4. Schuldrechtliche Ansprüche des Käufers gegen Quality Textiles sind nicht übertragbar.
10.5 Wenn spezielle Zeichnungen und/oder Schablonen nach eigenem Entwurf des Käufers oder nach im Auftrag des Käufers angefertigten Entwürfen zur Vorbereitung der Produktion hergestellt werden müssen, erfolgt die Herstellung ausschließlich durch oder im Auftrag von Quality Textiles B.V. Die Kosten hierfür trägt der Käufer, unabhängig davon, ob ein Lieferauftrag zustande kommt oder nicht. Das Urheberrecht der betreffenden Entwürfe/Muster bleibt in jedem Fall bei Quality Textiles B.V.
10.6 Wenn die Parteien vereinbaren, dass ein Produkt gemäß einem bestimmten Muster (ohne Muster) ausschließlich für einen Käufer und/oder für einen bestimmten Auftrag und/oder für ein klar definiertes Absatzgebiet und/oder für einen bestimmten Zeitraum hergestellt wird, kann Quality Textiles B.V. das betreffende Muster nach einer Frist von 3 Monaten nach Ausführung des letzten Auftrags (oder Lieferung) frei verfügbar machen, ohne die Zustimmung des Käufers einholen zu müssen. Der Käufer kann dann keine Ansprüche mehr geltend machen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Für Verträge zwischen Quality Textiles und dem Käufer gilt ausschließlich das niederländische Recht. Das gilt ebenfalls für Streitfälle, die sich möglicherweise anlässlich eines Vertrags (oder Angebots) ergeben, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vollständig oder teilweise) gelten, einschließlich einer vertraglich begründeten Klage wegen unerlaubter Handlung. 11.2. Das niederländische Gericht ist für die Beurteilung von Streitfällen zwischen den Vertragsparteien zuständig. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlich das Gericht in ’sHertogenbosch [Niederlande] für die Beurteilung des betreffenden Rechtsstreits zuständig.
11.2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das niederländische Gericht zuständig. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist das Gericht in 's-Hertogenbosch für die vorliegende Streitigkeit ausschließlich zuständig.